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bei der Rechtsanwaltskanzlei Naumer & Naumann

Aktuelles
Haftung des Speditionsfahrers für einen von ihm verursachten Verkehrsunfall (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.09.2011, Az. 3 Sa 241/11)
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Kaum noch Gelder vorhanden bei der Debi Select, Landshut
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DSS Vermögensverwaltung, München, zu Auseinandersetzung verurteilt, unwirksame Widerrufsbelehrung
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Keine Auszahlungen bei der Debi Select, Landshut
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Keine Transparenz bei der DSS Vermögensverwaltung, München; Versäumnisurteil durch LG Göttingen
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In seiner Entscheidung vom 22.06.2011 (Az. IV ZR 225/10) hat der BGH festgestellt, dass ein Versicherer trotz der Quotenregelung in § 81 Abs. 2 VVG berechtigt sein kann, seine Leistung in voller Höhe zu versagen. Diese sog. Kürzung auf Null kann demnach dann in Betracht kommen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat.
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Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungszieles kann ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers einen Verzug des Schuldners nicht begründen.
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