Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie z. B:
- Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte
- Errichtung von Gesellschafts-, Syndikats- und Kooperationsverträgen
- Fragen der Rechtsformwahl
- Rechtsnachfolge im Familienunternehmen
- Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
- Unternehmensübertragung
- Unternehmenskauf
- Privatstiftung
- Beratung von Geschäftsführer und Gesellschafter bei Fragen der Unternehmensführung
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern
- Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen
- Liquidation von Gesellschaften
- u.v.m.