Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute”. Es ist insbesondere im Handelsgesetzbuch, HGB, geregelt und beinhaltet Normen, die für Kaufleute relevant sind, wie:
- Bestimmungen über Handelsgeschäfte
- Firmierung des Kaufmannes, kaufmännische Hilfspersonen (Handelsmakler, Handelsvertreter, Kommissionäre, Spediteure, Lagerhalter)
- sowie weitere Regeln im Bereich des Gesellschaftsrechts über Personen- und Kapitalgesellschaften (OHG, KG, GmbH, AG etc.).
Handelsvertreterrecht
Wir beraten Sie gerne bei Ihren Fragen zum Handelsvertreterrecht. Als Handelsvertreter bezeichnet man diejenigen, die als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. In diesem Zusammenhang umfasst unsere Beratungstätigkeit insbesondere folgende Bereiche:
- Gestaltung und Abwicklung von Handelsvertreterverträgen
- Handelsvertreterprovisionen
- Geltendmachung bzw. Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach § 89 b HGB
- Stornohaftung/ Stornoreserve