Mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wird “faires” Verhalten im Wirtschaftsleben sichergestellt.
Es gibt verschiedene Bereiche, in den man gegen das UWG verstossen kann.
Zum Beispiel:
- Bei der Verwendung fremder Vorlagen, Zeichnungen, Modelle etc.
- Irreführung in der Werbung
- Belästigung durch Werbefaxe, telefonische Kaltakquise und E-Mails (Spams)
- Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Verbraucherschutzes wie das Heilmittelgesetz, Verweigerung von Widerrufsrechten des Verbrauchers oder der Preisangabeverordnung
- etc.
Bei Verstößen können Wettbewerber Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche geltend machen.